Informationen zu den Führerscheinen


  1. Sie sind noch nie gesegelt:
    Dem ganztägigen, zweiwöchigen Führerscheinkursus sollte ein zweiwöchiger Grundkursus vorangestellt werden, dessen Lernziele der sichere Umgang mit Boot, Segel und Tauwerk sowie grundlegende Segelmanöver sind.

  2. Sie sind bereits mitgesegelt oder verfügen über geringe Segelkenntnisse:
    Zur Vorbereitung auf den Führerscheinkursus sollte ein einwöchiger Grundkurs absolviert werden. Dieser kann mit dem Segelgrundschein abgeschlossen werden.
    Segelmanöver, Segeltheorie und Grundkenntnisse der Wetterkunde werden erlernt.

  3. Sie haben bereits Segelerfahrung:
    Der zweiwöchige Führerscheinkurs kann direkt belegt werden.
    Alle Segelmanöver werden bis zur Prüfungsreife geübt; das sichere Manövrieren unter Antriebsmaschine wird vermittelt; schiffahrtspolizeiliche Vorschriften, vor allem der Binnenschiffahrtsstraßenordnung werden gelernt.

 SV-Jüngstensegelschein

Der DSV-Jüngstensegelschein gilt nur für junge Segler in ausgewählten begrenzten Revieren unter fachkundiger Leitung und dient als Befähigungsnachweis zur Führung von Jollen bis zu 13 qm Segelfläche.

Er wird mit Vollendung des 17. Lebensjahres ungültig.

Die Prüfung zum Jüngstensegelschein wird durch die Prüfungskommission eines Vereines oder von einer DSV anerkannten Ausbildungsstätte nach den Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalten der DSV-Jüngstensegelscheinvorschrift abgenommen.

Fragen- und Antwortenkataloge Sportbootführerschein-Binnen, -See und Sportküstenschifferschein

Die amtlichen Fragen- und Antwortenkataloge für die Sportbootführerscheine -Binnen, -See und Sportküstenschifferschein stehen im "Elektronischen Wasserstraßeninformationssystem" der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de) als pdf-Dateien zum Download bereit: www.elwis.de/Freizeitschifffahrt/fuehrerscheininformationen/index.html.

Sportküstenschifferschein - Theoretische Prüfung

Den Kartenaufgaben zum Sportküstenschifferschein liegen seit 01.07.2006 die Seekarten 30 und 1875 mit Stand 2005 sowie das Begleitheft (Ausgabe 2006) zugrunde.

Zu beachten ist, dass in den Kartenaufgaben 1875 das Seekartennull nach wie vor auf mittlerem Springniedrigwasser beruht, die Gezeitentafeln aber auf LAT (Lowest Astronomical Tide) umgestellt sind.

Sportseeschifferschein - Gezeitenkunde

Seit 01.07.2006 ist, wie beim Sporthochseeschifferschein, auch für Aufgaben der Gezeitenkunde zum Sportseeschifferschein ausschließlich das Verfahren nach A.T.T. zulässig.

Sporthochseeschifferschein: Obligatorische mündliche Prüfung

Seit dem 01.01.2006 ist für den Erwerb des Sporthochseeschifferscheins neben den Teilprüfungsfächern Navigation, Schifffahrtsrecht und Wetterkunde eine obligatorische mündliche Prüfung im Teilprüfungsfach "Handhabung von Yachten" zu absolvieren.
Weitere Informationen bei:

Deutscher Segler-Verband
Gründgensstraße 18
22309 Hamburg.